Informationen zum Hamburger Kita- Gutschein – System

In Hamburg erhalten Eltern eine Bezuschussung der Betreuungskosten für den Kindergarten. Diese Bezuschussung wird über das Kita-Gutschein-System geregelt. Diesem System hat sich auch das Abenteuerland angeschlossen.

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen, wenn es mindestens drei Jahre alt und noch nicht eingeschult ist. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Einen Kita-Gutschein für eine längere Betreuungszeit oder unter drei Jahren, können Sie beantragen, wenn Sie der Behörde Berufstätigkeit nachweisen können. Bei der sechsstündigen Betreuung unter drei Jahren (Krippe =K6) und der sechsstündigen Betreuung ab drei Jahren (Elementar =E6) mit einem Betreuungsanspruch von 30 Stunden wöchentlich, müssen sie der Behörde mindestens 25 Std Berufstätigkeit nachweisen (Zeit für die Fahrten zum Kindergarten werden berücksichtigt).

Sie können den Gutschein bei ihrem zuständigen Jugendamt, unter Darlegung der Einkommensverhältnisse, beantragen. Diesen Gutschein können sie im Kindergarten einlösen. Auf dem Gutschein steht die Leisungsart (K6-E5-E5+-E6 usw.) und der persönliche Eigennateil. Der Eigenanteil richtet sich nach dem Einkommen. Wenn Sie den Kita-Gutschein im Abenteuerland einlösen, wird zwischen Ihnen und der Kita ein Betreuungsvertrag geschlossen. Der Vertrag richtet sich nach dem Landesrahmenvertrag und nach den Vorschriften des hamburgischen Kita-Gesetzes abgeschlossen. Dieser Vertrag ist die Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes und regelt die vereinbarte Leistungsart, sowie die Rechte und Pflichten von Eltern und Kita.

Kinder im regulären Vorschulalter erhalten die Betreuung für fünf Stunden ohne Mittagessen kostenlos. Im Falle einer sechs- oder achtstündigen Betreuung muss nur der Mehrpreis bezahlt werden.

Die so genannten „Kann-Kinder“ erhalten nach den behördlichen Richtlinien dieses Jahr nicht kostenfrei, auch wenn sie bereits vorzeitig die Vorschule besuchen.

Wann und wo beantrage ich einen Kita-Gutschein?

Bitte richten Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung an die Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes. Fügen Sie bitte Kopien der aktuellen Einkommensnachweise und Belege über Sonderzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zur Berechnung des Elternbeitrags bei.

Sofern Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, belegen Sie dies bitte durch eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers, aus der hervorgeht, in welchem Umfang Sie beschäftigt sein werden.

Aus dem Kita-Gutschein geht hervor, welche Betreuung bewilligt wird und wie hoch Ihr Elternbeitrag ist. Er gilt normalerweise für ein Jahr. Bitte beantragen Sie rechtzeitig, drei Monate vor Bewilligungsende, eine Folgebewilligung, da sonst die Bezuschussung ausläuft und der Beitrag in voller Höhe selbst getragen werden muss.

Wie berechnen sich die Elternbeiträge und welche Unterlagen muss ich beifügen?

Falls Sie Informationen über die notwendigen Unterlagen zur Berechnung des Einkommens benötigen, erhalten Sie diese bei Ihrem zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung.
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